Da im Schulalltag häufig rechtliche Fragen aufkommen, haben wir uns gedacht, wir stellen einmal hier die wichtigsten Regelungen zusammen:
Darf ein Lehrer mir mein Handy abnehmen?
Im Unterricht ist die Nutzung von Smartphones und Handys laut Schulordnung – zumindest für die Mittelstufe – untersagt und die Geräte dürfen den Schülern abgenommen werden. Bei einer Arbeit/Prüfung dürfen die Handys sogar im Voraus eingesammelt werden. Am Ende des Tages muss der Lehrer sie aber zurückgeben. Im Normallfall werden die eingesammelten Geräte dem zuständigen Abteilungsleiter übergeben, dieser gibt dann am Ende des Schultages das Handy dem Besitzer zurück.
Darf ein Lehrer mein Handy durchsuchen?
Nein, darf er nicht. Der Lehrer darf das Smartphone nur an sich nehmen, damit im Unterricht Ruhe herrscht. Er darf es nicht nach Videos, Dateien oder Chats durchforsten – auch dann nicht, wenn auf dem Smartphone unerlaubte Inhalte zu finden sind. Denn solche Daten sind privat und gehen den Lehrer nichts an.
Darf ein Lehrer meine Taschen durchsuchen?
Der Lehrer darf nicht die Taschen von Schülern durchsuchen, weil die Schule kein rechtsfreier Raum ist. Das bedeutet: Bei Verdacht einer Straftat sollte die Polizei gerufen werden, denn nur die darf Schultaschen und Kleidungsstücke auch gegen den Willen des/der Schülers/Schülerin durchsuchen.
Darf der Lehrer alle Noten laut vorlesen?
Bestimmt häufig in vielen Klassen vorgekommen, aber eindeutig nicht erlaubt: das Vorlesen von Noten. Auch dies gilt als Bloßstellen und erfüllt keinerlei erzieherische Maßnahme. Meistens fragen die Lehrer aber vorher jede/n einzelne/n, ob sie die Note sagen dürfen.
Darf ein Lehrer mich anschreien?
Schüler haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind verboten. Das heißt: Wenn in dem Schreien eine seelische Verletzung liegt, ist es dem Lehrer verboten.
Darf ein Sportlehrer in die Kabine des jeweils anderen Geschlechtes?
Eine Lehrkraft darf nur in Ausnahmesituationen in die Umkleide des anderen Geschlechts. Eine Ausnahmesituation wäre dann, wenn zum Beispiel eine Schülerin eine Schwächeanfall erleidet und der Sportlehrer zur Hilfe in die Mädchenkabine muss. Ohne besonderen Grund aber haben Lehrkräfte in der Umkleide des anderen Geschlechts nicht zu suchen.
Darf ein Lehrer mich einfach so beschuldigen und mir eine Strafe auferlegen, ohne dass ich mich verteidigen kann?
Nein, das darf der Lehrer nicht. Über schwerwiegende Sanktionen gegen Schüler entscheidet die Teilkonferenz und nicht der Lehrer. Wenn sich der Schüler zu Unrecht behandelt fühlt, kann sich dieser auf der Teilkonferenz verteidigen. Wir von der Schülervertretung haben eigene Vertreter gewählt, die in den Teilkonferenzen dabei sind.
Darf mir der Lehrer das Trinken im Unterricht verbieten?
Zu wenig Flüssigkeitsaufnahme mindert die Leistungsfähigkeit, das Trinken im Unterricht kann aber auch störend sein. Das „Knacken“ von Plastikflaschen, Trinkgeräusche und vermehrte Toilettengänge stört viele Lehrer. Doch es gibt keine Regel, ob Trinken im Unterricht erlaubt oder verboten ist. Es ist Aufgabe der Schule oder des Lehrers, dafür eine Regelung zu finden. Meistens hat der Lehrer aber nichts gegen einen Schluck Wasser.
Dürfen die Lehrer mehr als 3 Klassenarbeiten in der Woche schreiben lassen?
Damit Schüler ihren Hobbys nachgehen können, dürfen in einer Woche nicht mehr als drei Arbeiten geschrieben werden. Zudem gibt es die Regel, dass pro Tag nicht mehr als eine Arbeit geschrieben werden darf.
Falls euch weitere Fragen einfallen, die wir hier beantworten sollen, schreibt uns gerne eine E-Mail: sv@gesamtschule-haan.de